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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma S+S Regeltechnik GmbH
Stand: Mai 2021
1. Geltungsbereich
1.1 Dieser Onlineshop der Firma S+S Regeltechnik GmbH, Thurn-und-Taxis-Str. 22, D-90411 Nürnberg, Handelsregister
HRB 17846 Nürnberg (S+S) richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14
Abs. 1 BGB anzusehen
sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Die Unternehmereigenschaft ist eine wesentliche Eigenschaft des Kunden.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3 Sämtliche Angebote, Leistungen und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der S+S in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen
werden von S+S nur anerkannt, sofern der Geltung ausdrücklich und schriftlich durch S+S zugestimmt wird. Die
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von S+S gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen von S+S werden durch die Auftragserteilung oder die Annahme der
Leistung durch den Kunden für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung anerkannt, auch wenn sie nicht
ausdrücklich wiederholt werden.
2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte im S+S Onlineshop stellt noch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
dar. Erst durch Betätigen des Buttons „Jetzt Kaufen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss
ab. Vorher haben Sie die Möglichkeit, den Inhalt des virtuellen Warenkorbs sowie Ihre Adressdaten noch
einmal zu prüfen und zu korrigieren. Den Bestellvorgang können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browsers
abbrechen. Sofern der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung Änderungswünsche mitteilt, ist S+S bei Annahme
der Änderung berechtigt, daraus resultierende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
2.2 Nach Absendung Ihrer Bestellung im S+S Onlineshop erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail (Eingangsbestätigung).
Diese stellt noch keine Annahme des Angebots zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des
Angebotes erfolgt entweder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware.
3. Preisangaben
3.1 Die Preisangaben im S+S Onlineshop sind Euro-Preise und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
4. Lieferung und Termin
4.1 Informationen zu der Lieferbarkeit und die ungefähre Lieferzeit werden auf den Produktdetailseiten angezeigt.
Sofern Sie Waren mit unterschiedlicher Lieferzeit gleichzeitig bestellen, ist die jeweils längste Lieferzeit maßgebend.
Die konkrete Lieferzeit wird Ihnen mit Auftragsbestätigung mitgeteilt.
4.2 Der Versand der Ware erfolgt ab Firmensitz von S+S, Thurn-und-Taxis-Str. 22, D-90411 Nürnberg, nach Deutschland
und innerhalb Europas. Eine Abholung am Firmensitz ist möglich und kann als Lieferoption gewählt werden.
Die Lieferung erfolgt
gemäß Incoterms 2021: DAP mittels des Versanddienstleisters GLS.
4.3 Es stehen Ihnen unterschiedliche Versandarten zur Wahl. Weitere Informationen zu den Versandarten und den
jeweiligen
Versandkosten finden Sie hier.
4.4 Lieferverzögerungen die auf außerhalb des Einflussbereiches von S+S liegenden Umständen beruhen, insbesondere
unvorhersehbare Ereignisse, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern oder erschweren, hat S+S nicht
zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde ist im Fall der Leistungsverzögerung
zum Rücktritt vom nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt, wenn das Leistungshindernis länger als
6 Wochen andauert und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt wurde. Schadenersatzansprüche des
Kunden wegen Verlängerung der Lieferfrist
oder bei einer Befreiung der Leistungspflicht von S+S sind ausgeschlossen,
sofern der Kunde unverzüglich von dem Leistungshindernis in Kenntnis gesetzt wurde.
4.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist S+S
berechtigt,
den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Kunden
über, in dem dieser in Annahme-
oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Zahlung
5.1 Zahlungen haben in EUR zu erfolgen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen grundsätzlich die Zahlung per
Kreditkarte,
Paypal und Vorkasse zur Verfügung. Bestandskunden, welche innerhalb der letzten 12 Monate vor
Eingang der Bestellung per Vorkasse
bezahlt haben und die Bonitätsprüfung keine hinreichenden Anzeichen auf
einen Zahlungsausfall erkennen lassen, steht auch die Möglichkeit zur Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Für
Kunden außerhalb von Deutschland und für Lieferungen außerhalb von Deutschland steht ausschließlich die
Zahlung
per Vorkasse zur Verfügung. S+S behält sich vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten.
Weitere Informationen zu den Zahlungsarten sind hier abrufbar.
5.2 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von
Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern die Zahlung nicht innerhalb von 14
Werktagen nach Warenleistung und Zugang der Rechnung erfolgt, kommt der Kunde in Verzug. Unter dem Vorbehalt
des Nachweises weitergehender
Schäden hat der Kunde im Fall des Zahlungsverzugs, Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
5.3 Sofern Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei
verspäteter
Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
6. Mängelansprüche des Käufers
6.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer
Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften
bei Endlieferung der unverarbeiteten
Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat
(Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die
mangelhafte
Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt,
weiterverarbeitet wurde.
6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.
Als
Vereinbarung
über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben,
die
Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Webseiten,
inklusive des Onlineshops selbst) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
6.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel
vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf
die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch
keine Haftung.
6.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht
kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs-
und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung
bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns
hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5
Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare
Mängel innerhalb der gleichen Frist ab
Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten
Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht,
die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.6 S+S kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßige
Kosten liegen dann vor, wenn die Kosten der Nacherfüllung, einschließlich der Kosten für den Ausbau der
mangelhaften Sache und den Einbau einer mangelfreien Sache, den Wert der Ware in mangelfreiem Zustand um
200% übersteigen.
6.7 S+S ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen
Kaufpreis bezahlt.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzubehalten.
6.8 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere
die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu überlassen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
6.9 Im Falle der Nacherfüllung nimmt S+S den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau einer mangelfreien
Sache selbst vor. Der Kunde ist nur nach vorheriger Zustimmung von S+S oder nach Ablauf einer vom Kunden
gesetzten angemessenen Frist berechtigt, die mangelfreie Sache auszubauen und eine mangelfreie Sache einzubauen.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe
der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die
aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen
entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten)
ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene
Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln
nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7. Garantie
7.1 S+S gewährt auf Produkte, die der Kunde ab dem 01.01.2021 erworben hat, eine Garantie nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen. Diese Garantie steht dem Kunden zusätzlich und unabhängig seiner gesetzlichen
Mängelansprüche zu.
7.2 S+S beseitigt innerhalb von 5 Jahren ab Übergabe Fehler in der Konstruktion, im Material oder in der Verarbeitung
durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Gewöhnliche Verschleißerscheinungen, insbesondere durch Korrosion, Alterung
und Umgebungs- und Umwelteinflüsse sind von der Garantie ausgenommen.
7.3 Die Garantie umfasst nur die Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl von S+S. Der Ausbau der fehlerhaften
Sache und der erneute Einbau einer fehlerfreien Sache sind von der Garantie nicht umfasst.
7.4 Die Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass das Produkt ab dem 01.01.2021 erworben sowie durch eine
qualifizierte Fachkraft in Übereinstimmung mit den Montage- und Bedienungshandreichungen von S+S installiert
und gewartet wurde.
7.5 Die Garantie entfällt, wenn der Fehler auf unsachgemäßer Installation, auf Bedienungs-, Benutzungs-, oder Behandlungsfehlern
beruht oder das Produkt nach Erwerb baulich verändert oder unter Einsatz von Fremdbauteilen
repariert oder verändert wurde.
7.6 Zur Geltendmachung der Garantie ist das Produkt mit einer bei S+S telefonisch oder per E-Mail anzufordernden
Reklamationsnummer
an „S+S Regeltechnik GmbH, Reklamationsabteilung, Thurn-und-Taxis-Str. 22, D-90411
Nürnberg“ in sicherer
Verpackung zu versenden. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Mit der Versendung
sind die Rechnungskopie mit Kaufdatum und das unter https://www.spluss.eu/de/service/download-center/
herunterladbare Formblatt „Retouren“ ausgefüllt einzusenden.
8. Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haftet S+S bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz haftet S+S – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S+S vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs
nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
8.3 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
8.4 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
8.5 Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten
von Personen, deren Verschulden S+S nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht,
soweit S+S einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 S+S haftet nicht für Folgeschäden aus der Weiterverarbeitung untauglicher oder mangelhafter Ware, ausgenommen
bei vorsätzlicher Pflichtverletzung.
9. Verjährung
9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln
ein Jahr ab Ablieferung.
9.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt
die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt
bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB,
wenn S+S den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat
(§ 438 Abs. 3, § 444 BGB) oder bei Lieferantenregress im Verbrauchsgüterkauf nach §§ 478, 479 BGB.
9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche
des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen
gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche
des Kunden gemäß Ziffer 8 (2) Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
verjähren jedoch ausschließlichen nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von
S+S. Sofern der Kunde Vorbehaltsware veräußert, ohne den Kaufpreis von seinem Abnehmer Zug um Zug bei
Übergabe oder im Voraus zu erhalten, hat er mit diesen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser
Regelungen zu vereinbaren.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese Ware zur Sicherung zu übereignen. Im Fall
von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde S+S unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt S+S
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (inkl. MWSt.) der Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach
Verarbeitung veräußert wird. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung berechtigt,
wobei die Berechtigung von S+S, die Forderung selbst einzuziehen hiervon unberührt bleibt. S+S verpflichtet sich
jedoch gegenüber dem Kunden, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät
oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-
oder Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist. Ist dies der Fall, so ist
der Kunde auf Verlangen von S+S verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu
geben, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen und die Schuldner über die Abtretung in Kenntnis zu
setzen.
11. Bedienungs- und Montageanleitungen
Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls mit der Ware ausgelieferte Bedienungsanleitungen zu beachten und
auch etwaige
Drittabnehmer darauf hinzuweisen. Die ganz oder teilweise Nichtbeachtung kann zu einem vollständigen
Verlust der Käuferrechte führen; dies gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 7.
12. Urheberrecht
Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von S+S nicht berechtigt, Kataloginhalte von S+S,
insbesondere technische Zeichnungen und Fotografien zu eigenen Werbezwecken oder zu sonstigen Zwecken
zu vervielfältigen oder zu kopieren. Angebote und sonstige unternehmerische Dokumente darf der Kunde Dritten
nicht zugänglich machen.
13. Sonstiges
13.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder in dem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz
des S+S als Gerichtsstand vereinbart.
13.2 Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht
steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis
stammen oder die Ansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
13.3 Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht ordnungsgemäß
in den Vertrag mit einbezogen worden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wirksam.
13.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen – UN Kaufrecht – auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
13.5 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterliegen dem Urheberrecht. Verstöße gegen das Urheberrecht
werden rechtlich verfolgt.
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